Unsere Statuten


 

 Satzung des Dartclub DC Flying Nails

 

Beschlossen auf der Versammlung vom 14.11.2012 in Quakenbrück und ergänzt, bzw. geändert am 01.03.2018

 

 

§1 Name und Sitz

 

§1.1 Der Dartclub führt den Namen "DC Flying Nails".

 

§1.2 Der Sitz des Dartclubs "DC Flying Nails" lautet:

Gaststätte "Zum Rostigen Nagel"

Goldstraße 15

49610 Quakenbrück

 

§2 Mitgliedschaft

 

§2.1 Mitglied kann nur werden, der durch ein Mehrheitsbeschluss der Mitglieder akzeptiert wird.

 

§2.2 Gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.

 

§2.3 Die Kündigung der Clubmitgliedschaft kann jederzeit erfolgen und ist mündlich beim Teamkapitän zu leisten.

 

§2.4 Bei Beginn der Clubmitgliedschaft ist keine Sondereinlage zu leisten.

 

§2.5 Bei Austritt aus der Mannschaft erfolgt keine Auszahlung.

 

§2.6 Ein Mitglied kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Clubzielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Club nicht nachkommt.

 

§3 Vorstand

 

§3.1 Der Clubvorstand setzt sich nach letzter Wahl wie folgt zusammen:

 

Kapitän:              Thomas Schubert

Ersatzkapitän:     Udo Hartmann / Axel Friede

Kassierer:         Axel Friede

 

 

§3.2 Der Vorstand wird auf den Vorstandswahlen durch die Mitglieder des Dartclubs gewählt. Hierfür muss mindestens die Hälfte der Mitglieder bei der Wahl anwesend sein.

 

§4 Beiträge

 

§4.1 Der Beitrag von 30,- € ist zu Saisonbeginn zu leisten.

 

§4.2 Die fälligen Strafgelder sind unverzüglich zu zahlen.

 

§5 Regeln und Termine

 

§5.1 Das Training findet freitags bei spielfreien Wochenenden statt, ansonsten zwei Tage vor dem Spieltag.

 

§5.2 Bei Nichtabmeldung vom Training sind ein Strafgeld von 2,- € plus der höchste Strafgeldsatz fällig plus ein Spiel Sperre.

       (Ausnahmefälle sind nur Krankheit und Todesfall).

 

§5.3 Bei Nichtabmeldung zum Spiel werden 10,- € fällig.

 

§5.4 Wer zu spät zum Training oder zum Spiel erscheint, muss eine Getränkerunde ausgeben.

 

§5.5 Wer schon betrunken, bekifft oder ähnliches zum Spiel erscheint, erhält 10,- € Strafe und muss eine Getränkerunde ausgeben.

 

§5.6 Während des Trainings ist das Handy lautlos zu stellen oder zu deaktivieren. Während eines Ligaspiels gilt Handyverbot. Bei Zuwiderhandlung muss der Störenfried eine Getränkerunde ausgeben.

 

§5.7 Im Spiel und im Training darf der spielende Kamerad (und natürlich auch der Gegner) nicht abgelenkt werden.

 

 

§6 Satzungsänderungen und Auflösung

 

§6.1 Über Satzungsänderungen, die Änderung des Clubzwecks oder die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zu zuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

 

§6.2 Der Club kann nur dann aufgelöst werden, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Bleiben mindestens zwei Mitglieder übrig, kann der Club weiter geführt werden. Bei einer Auflösung wird das Clubguthaben unter den Mitgliedern aufgeteilt.

 

§6.3 Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorstand zu unterzeichnen.

 

Quakenbrück, 14.11.2012

Quakenbrück, 01.03.2018